In der Schweiz müssen ungebundene Versicherungsbroker gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bei der Finma registriert sein.
Dies stellt sicher, dass sie qualifiziert sind, unabhängig zu beraten und den Verbraucherschutz gewährleisten. Zudem sind sie verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen und ihre fachliche Kompetenz nachzuweisen. Die Registrierung sorgt für Transparenz und schützt Kunden vor Fehlberatung.